Förderung von gemeinnützigen Zwecken (§52 AO, Abs. 2)
Förderung von Wissenschaft und Forschung - Spenden an Universitäten, Hochschulen, Labore
Förderung der Religion - Spenden an Religionsgemeinschaften
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
Spende an Krankenhäuser, DRK
Förderung der Jugend- und Altenhilfe
Spenden an Kindergärten, Schulen, Jugendverbände, Altenheime, Pflegeheime
Förderung von Kunst und Kultur - Spenden an Theater, Museen, Musik- und Gesangsvereine
Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
Spende an Theater, Burgen, Schlösser
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
Spenden an Schul- und Kindergartenfördervereine, Nachhilfevereine, Volkshochschulen
Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Spenden an Naturschutzverbände, Landschaftspflegeverbände
Förderung des Wohlfahrtswesens
Spenden an paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonisches Werk der Kirche
Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte - Spenden an Flüchtlingshilfevereine, Behindertenwerkstätten
Förderung der Rettung aus Lebensgefahr - Spenden an das THW, DLRG
Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung
Spenden an die Feuerwehr/Jugendfeuerwehr (aber nur Ausrüstung, keine Kameradschaftspflege
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens - Spende an Städte/Gemeinden im Rahmen von Städtepartnerschaften
Förderung des Tierschutzes - Spende an Tierschutzvereine, Zoos
Förderung der Entwicklungszusammenarbeit - Spende an Universitäten, Forschungseinrichtungen
Förderung der Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
Spende an Verbraucherschutzverbände/Verbraucherzentrale
Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene
Spende an Vereine für soziale Arbeit, Resozialisierung
Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern - Spende an Menschenrechtsorganisationen
Förderung des Schutzes von Ehe und Familie
Spende an Vereine, die Eltern bei der Pflege und Erziehung der Kinder unterstützen
Förderung der Kriminalprävention - Spende an Drogenberatungsstellen oder Frauenhäuser
Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) - Spende an Sportvereine, Schützenvereine
Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde - Spende an Heimatmuseen, Verschönerungsvereine
Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht, des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports - Spende an Fasnetsvereine, Obst- und Gartenbauvereine
Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes
Spende an Organisationen, die sich mit den demokratischen Grundprinzipien befassen und diese objektiv und neutral würdigen
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
Spende an Bürgerinitativen